Mar 13 2008

Vertragserfüllungsbürgschaft ist da

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Heute wurde uns vertragsgemäß die “Bankbürgschaft für Lieferungen und Leistungen” – auch Vertragserfüllungsbürgschaft genannt – von U-Haus zugeschickt.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft schützt den Bauherren im Fall einer Insolvenz des Bauträgers vor möglichen finanziellen Einbussen:

Der Zahlungsplan der festlegt welche Zahlungen nach Abschluß eines Gewerks zu leisten ist, entspricht im im besten Fall dem tatsächlichen Wert der erstellten Gewerke. In so einem Fall zahlt man nach Erstellung des Kellers zum Beispiel 30 TEUR und der Keller ist auch tatsächlich 30 TEUR wert.

Da der Bauträger typischerweise in der Aquisephase deutlich in Vorleistung geht und auch sonst Verwaltungskosten hat, für die er keine Zinsen tragen möchte, ist das aber meist die Ausnahme. Man zahlt also normalerweise 35 TEUR für den Keller, obwohl er nur 30 TEUR wert ist (am Ende des Baus zahlt man dafür etwas weniger für die Gewerke und landet zum Schluss damit bei den tatsächlichen Kosten).

Was nun, wenn der Bauträger mittendrin insolvent wird?

Dann ist erstmal mit großer Wahrscheinlichkeit die Gewährleistung für die erstellten Gewerke verloren (1).
Darüber hinaus hat man vielleicht mehr Geld gezahlt als an Gewerken erstellt wurde (2). Ein neuer Bauträger wird wahrscheinlich nicht kostenneutral da weitermachen wo sein Vorgänger aufgehört hat, sondern muss aufgrund von anderen Lieferanten, Vorgehensweisen, Kalkulationen, Materialien oder zwischenzeitlichen Bauschäden erst einmal etwas Geld finanzieren (3) bevor es kostenneutral weiter gehen kann.

Für den Fall (1), (2) oder/und (3) soll eine Vertragserfüllungsbürschaft (teilweise) schützen.

In unserem Fall haben wir einen sehr langjährigen Partner. Da auch die Bankauskunft sehr positiv ausgefallen ist haben wir uns entschlossen, mit einer minimalen Bürgschaft auszukommen.

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